RAUCHWARNMELDER
In vielen Bundesländern besteht aktuell schon eine Rauchmelderpflicht in Neu-,Um- als auch Bestandsbauten, in Zukunft werden Rauchwarnmelder wohl in allen Bundesländern vorgeschrieben sein. Gemäß DIN 14676 müssen mindestens das Schlaf- und Kinderzimmer sowie der Flurbereich ausgestattet werden. Die optimale Ausrüstung beinhaltet zudem noch das Wohnzimmer und Arbeitszimmer. Die Rauchmelder werden grundsätzlich an der Raumdecke befestigt und müssen laut DIN 14676 möglichst zur Raummitte angebracht werden.
Übersicht Wohnraumschutz
Der gesetzlich vorgeschriebener Mindestschutz:
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Flure über die Rettungswege führen
Erweiterter empfohlener Schutz:
- Wohn- und Arbeitsräume
- Kaminzimmer
- Treppenhaus
- Kellerflur
Warnung vor der tödlichen Gefahr
Im sicherheitsbewussten Deutschland wird die Gefahr, die von Kohlenmonoxid ausgeht, immer noch unterschätzt. Die Medien berichten zwar regelmäßig über Vergiftungs- und Todesfälle, aber es gibt keine verlässlichen Statistiken über Anzahl und Ursachen von Kohlenmonoxidvergiftungen. Kohlenmonoxidmelder sind nahezu unbekannt.
Aber das Thema gewinnt an Bedeutung. Deshalb möchten wir Sie auf dieser Seite auch über die Gefahren von Kohlenmonoxid und über den Nutzen von Kohlenmonoxidwarnmeldern informieren.
Wussten Sie, dass/das...
... jedes Jahr eine Vielzahl an Menschen im häuslichen Umfeld an den Folgen einer Kohlenmonoxidvergiftung stirbt?
... Kohlenmonoxid unsichtbar, geruchlos und hochgiftig ist und innerhalb weniger Sekunden zu Bewusstseinsverlust und zum Tod führen kann?
... Kohlenmonoxid bei der Verbrennung kohlenstoffhaltiger Brennstoffe entsteht, und zwar umso mehr, je weniger Sauerstoff zugeführt wird?