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Neuigkeiten

13.05.2016

Als vorletztes Bundesland hat Brandenburg unlängst eine Rauchwarnmelderpflicht für Neu- und Bestandsbauten verabschiedet.
Ab 1. Juli 2016 tritt die Neuverordnung in Kraft.

13.05.2016

Anlässlich des „Tags des Rauchwarnmelders“ am Freitag, den 13. Mai, empfehlen die Johanniter, die lebensrettenden Geräte in allen Wohnungen zu montieren.

 

 

Rauchwarnmelderpflicht in Brandenburg

Veröffentlicht am 26.05.2016

Erfahren Sie alles über die Rauchwarnmelderpflicht in Brandenburg ... 

Als vorletztes Bundesland hat Brandenburg unlängst eine Rauchwarnmelderpflicht für Neu- und Bestandsbauten verabschiedet. Ab 1. Juli 2016 sollen Rauchwarnmelder in allen Aufenthaltsräumen mit Ausnahme der Küche sowie in Fluren für Sicherheit sorgen. Der Hamburger Dienstleister Kalorimeta rechnet, dass jährlich rund 10.000 neue Wohnungen mit Rauchwarnmeldern versehen werden müssen. Insgesamt gibt es etwa 1,3 Millionen Wohneinheiten in Brandenburg. Die Übergangsregelung für diese Bestandswohnungen und für neu beantragte Neubauten gilt bis 31. Dezember 2020. Seit 2016 ist auch in Sachsen die Rauchwarnmelderpflicht in Kraft; eine Entscheidung des Berliner Abgeordnetenhauses wird noch vor der Sommerpause erwartet. 

Die Melder sind wahre Lebensretter – insbesondere im Schlaf, wenn der so wichtige Geruchssinn nicht funktioniert und Rauch zu spät oder gar nicht bemerkt wird: Zwei Drittel der Brandopfer werden nachts überrascht. 400 Brandtote und zehnmal so viele Verletze gibt es nach Angaben des Forums Brandrauchprävention pro Jahr in Deutschland. Rauchwarnmelder können mit ihrem lauten Signalton in Brandfällen die Bewohner alarmieren und lebensrettende Sekunden zur Flucht ermöglichen.