Erhalten sie einen Überblick über die Rauchwarnmelderpflicht in den verschiedenen Bundesländer ...
In Deutschland ist die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt.
Derzeit (Januar 2016) haben 14 von 16 Länder die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern für “Neubauten und umfangreiche Umbauten” gesetzlich festgelegt. In Brandenburg soll die Rauchwarnmelderpflicht voraussichtlich 2016 in die Bauordnung übernommen werden.
Einheitlich festgelegt in allen bisher angepassten Bauordnungen ist, dass
- Schlafräume und
- Kinderzimmern sowie
- Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen.
Unterschiedlich geregelt ist, wer (Eigentümer oder Besitzer = Mieter) zum Einbau und zur “Sicherstellung der Betriebsbereitschaft” (= Wartung) verpflichtet ist. Auch das Ende der Übergangsfrist bis zu der die Rauchwarnmelder installiert sein müssen, ist in jeder Bauordnung abweichend geregelt.
Der Mauszeiger über der Bezeichnung des Bundeslandes zeigt den Umfang und das Ende der Übergangsfrist für die Ausrüstung bestehender Wohnungen mit Rauchwarnmeldern an.